Gerling GI Verwaltungs-GmbH, Köln (Von-Werth-Straße 4-14, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Gerling GIS Verwaltungs-AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 30100) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH