Gerling GKI Verwaltungs-GmbH, Köln (Gereonshof 12-14, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der GERLING Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 33740) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerling GKI Verwaltungs-GmbH, Köln (Im Klapperhof 3-5, 50670 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pillmann, Carolin, Rommerskirchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Wolf, Martin.
Gerling GKI Verwaltungs-GmbH, Köln (Gereonshof 14-16, 50597 Köln). Zwischen Gerling GKI Verwaltungs-GmbH als beherrschter Gesellschaft und der GERLING Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33740) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 16.02.2006. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gerling GKI Verwaltungs-GmbH durch Beschluss vom 24..02.2006 zugestimmt.
Gerling GKI Verwaltungs-GmbH, Köln (Gereonshof 14-16, 50597 Köln). Der mit der Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-Aktiengesellschaft abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 23.03.1998 ist durch Vereinbarung vom 21.12.2005 mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Gerling GKI Verwaltungs-GmbH, Köln (Gereonshof 14-16, 50597 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Brambach, Marko, Köln, * ‒.‒.‒‒; Rüdt, Wolfgang, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wolf, Martin, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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