Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Gereonshof 12-14, 50670 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HDI Industrie Versicherungs Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hannover, HRB 60320) am 28.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Gereonshof 12-14, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2007 mit der HDI Industrie Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 60320) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Von-Werth-Straße 4-14, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2007 mit der Gerling Vertrieb Industrie AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51962) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Von-Werth-Straße 4-14, 50670 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. (1) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gerling Vertrieb Industrie AG (Amtsgericht Köln, HRB 51962) beschlossen. 26.000,00 EUR.
Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Von-Werth-Straße 4-14, 50670 Köln). Prokura erloschen: Georg, Manfred; Graaf, Joachim; Heidrich, Uwe; Herrmann, Karsten; Pretzlaff, Ulrike; Sturm, Peter.
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