HRB 16242: Gerling-Koehne Versicherungsvermittlung GmbH, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG am 13.01.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 16242: Gerling-Koehne Versicherungsvermittlung GmbH, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 9081) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.