Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
12.10.2022
Kunze |
HRA 731093: German Canadian Trade Alliance GmbH & Co. KG, Stuttgart, Hirschstraße 31, 70173 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 731093: German Canadian Trade Alliance GmbH & Co. KG, Stuttgart, Hirschstraße 31, 70173 Stuttgart. Das Registergericht beabsichtigt, die Firma im Handelsregister von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRA 731093: German Canadian Trade Alliance GmbH & Co. KG, Stuttgart, Hirschstraße 31, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.01.2018 (5 IN 1025/17) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der persönlich haftenden Gesellschafter gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
HRB 752582: Hähl Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, Hirschstr. 31, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.01.2018 (5 IN 1026/17) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
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