Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Hauptver-
sammlung vom 22.11.2023 ist die
Satzung neu gefasst, insbesondere
bezüglich der Aktiengattungen. |
a)
24.11.2023
Neumann |
HRB 28189 P: Quadfolium AG, Potsdam, Domstraße 12, 14482 Potsdam. Name der Firma: German Deep Tech AG; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.04.2021 ist die Satzung geändert in § 1 Satz 1 (Firma).
HRB 8582 NP: Quadfolium AG, Rheinsberg, Domstraße 12, 14482 Potsdam. Sitz: Potsdam. Geschäftsanschrift: Domstraße 12, 14482 Potsdam. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Potsdam verlegt (Amtsgericht Potsdam, HRB 28189).
HRB 28189 P: Quadfolium AG, Potsdam, Domstraße 12, 14482 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Domstraße 12, 14482 Potsdam. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien jeglicher Rechts- und Nutzungsform sowie von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, zu eigenem Vermögen der Gesellschaft sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Kapital: 50.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: Hildebrandt, Marc Alexander, * ‒.‒.‒‒, Rheinsberg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 05.03.2009 zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.07.2014. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Rheinsberg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8582 NP) nach Potsdam verlegt und die Satzung geändert in § 1 Satz 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.07.2014 ist die Quadfolium Projekt GmbH mit Sitz in Rheinsberg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8647 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 12.08.2009
HRB 8582 NP: Quadfolium AG, Rheinsberg, Gut Wittwien 4, 16831 Rheinsberg. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien jeglicher Rechts- und Nutzungsform sowie von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, zu eigenem Vermögen der Gesellschaft sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.07.2014 ist der Gegenstand der Gesellschaft und mithin die Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 ist die Quadfolium Projekt GmbH mit dem Sitz in Rheinsberg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8647 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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