Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital -
redaktionell) beschlossen. |
a)
13.03.2023
Nagel
b)
Fall 10 |
HRB 86012: German Solar Construction GmbH, Eschborn, Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Göhringer, Dirk, Zug / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 86012: German Solar Construction GmbH, Eschborn, Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn. Bestellt als Geschäftsführer: Göhringer, Dirk, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 86012: German Solar Construction GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn.
HRB 86012: German Solar Construction GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Der mit der Frankfurt Energy Holding GmbH mit Sitz in Eschborn (vormals China Solar GmbH) (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74256) am 24.11.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.06.2018 zum Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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