HRB 68325: Germani Airways GmbH, Düsseldorf, Reichswaldallee 21, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 68325: Germani Airways GmbH, Düsseldorf, Potsdamer Str. 64, 40599 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Reichswaldallee 21, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Tuncer, Sefa, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 68325: Altinsaray GmbH, Düsseldorf, Potsdamer Str. 64, 40599 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Germani Airways GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Verkauf von Tickets und Flugreisen (keine Fluggesellschaftstätigkeiten). Nicht mehr Geschäftsführer: Bilger, Alaettin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Tuncer, Sefa, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Altinsaray GmbH, Düsseldorf, Potsdamer Str. 64, 40599 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Stojanov, Hristo, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Bilger, Alaettin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Altinsaray GmbH, Düsseldorf, Potsdamer Str. 64, 40599 Düsseldorf. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Jeder Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets allein zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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