Gerstenberg + Bernward Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Hildesheim, (Rathausstraße 20, 31134 Hildesheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.09.2009 mit der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRA 966) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
31134 Hildesheim
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH