HRB 110214: Gerwing Steinwerke GmbH, Holdorf, Industriestraße 52, 49451 Holdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Grewenkamp, Jürgen, Dinklage, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grewenkamp, Jürgen, Dinklage, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110214: Gerwing Steinwerke GmbH, Holdorf, Industriestraße 52, 49451 Holdorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 mit der Bussemas Betonwaren Handels- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Delbrück (AG Paderborn, HRB 10278) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 110214: Gerwing Steinwerke GmbH, Holdorf, Industriestraße 52, 49451 Holdorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2017 mit der Becker Betonwerk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Holdorf (Amtsgericht Oldenburg HRB 211869) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 110214: Gerwing Steinwerke GmbH, Holdorf, Industriestraße 52, 49451 Holdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bünnemeyer, Franz-Josef, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110214: Gerwing Steinwerke GmbH, Holdorf, Industriestraße 52, 49451 Holdorf. Prokura erloschen: Seifert, Klaus, Finkenstein / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
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