Geschenke - Stübcheri Lühr GmbH, Wardenburg (Oldenburger Str. 254, 26203 Wardenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Geschenke-Stübchen Lühr e.Kfr. (Amtsgericht Oldenburg, HRA 201057) am 15.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Geschenke - Stübcheri Lühr GmbH, Wardenburg (Oldenburger Str. 254, 26203 Wardenburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007/25.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2007/25.10.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Geschenke-Stübchen Lühr e.Kfr. auftretenden Kauffrau Nicole Lühr übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.