Gesellschaft für Arbeits- und Bildungs-Förderung im Kreis Steinfurt mbH, Rheine, Laugestr. 51, 48431 Rheine. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Gesellschaft für Arbeits- und Bildungs-Förderung im Kreis Steinfurt mbH, Rheine, Laugestr. 51, 48431 Rheine.Geschäftsanschrift: Laugestr. 51, 48431 Rheine. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer sondern Liquidator: Hagedorn, Karl-Heinz, Mettingen, * ‒.‒.‒‒; Osterbrink, Paul, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gesellschaft für Arbeits- und Bildungs-Förderung im Kreis Steinfurt mbH, Rheine (Laugestr. 51, 48431 Rheine). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.01.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 55.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 28.121,05 um EUR 1.878,95 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer 1 und 2 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Ziel der Gesellschaft ist die Eingliederung von arbeits- bzw. erwerbslosen Personen im Kreis Steinfurt in das Erwerbsleben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Rahmen sonstiger gesetzlicher Vorschriften, wie z.B. Durchführung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch(SGB XII). 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch -berufliche Qualifizierung durch Bildungsmaßnahmen mit vorgeschalteter Beratung und Betreuung; -soziale Qualifizierung durch Bildungsmaßnahmen mit vorgeschalteter Beratung und Betreuung; -Kooperation mit anderen privaten oder öffentlichrechtlichen Institutionen. 4. Insbesondere hat die Gesellschaft folgende Aufgaben zu verfolgen: -Angebot von zielgruppenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen; - Betreuung und Förderung der Fähigkeiten zur Integration in betriebliche Arbeitsstrukturen, - Initiativen zu entwickeln zur Bildung von Arbeitskräftepools und Beschäftigungsprojekten, -Beratung von Betrieben und Kooperation mit den Sozialpartnern, wie Arbeitsverwaltung, Beschäftigungsprojekte, Regionalkonferenz u.a. 5. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. 6. Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Gewinne werden zur Wahrnehmung der Aufgaben verwendet, die unter (3, 4) genannt werden. Die Gesellschaft verfolgt ihren gemeinnützigen satzungsgemäßen Zweck unmittelbar oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. l der Abgabenordnung.