Gesellschaft für Meß- und Regeltechnik mit beschränkter Haftung, Essen, Altendorfer Str. 120, 45143 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden POLYSIUS Aktiengesellschaft am 03.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gesellschaft für Meß- und Regeltechnik mit beschränkter Haftung, Essen, Altendorfer Str. 120, 45143 Essen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 mit der POLYSIUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HRB 7717) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.