HRB 2943: Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, Wünnenberg, Zum Antoniusheim 4, 33181 Bad Wünnenberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg am 10.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2943: Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, Wünnenberg, Zum Antoniusheim 4, 33181 Bad Wünnenberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn HRB 2383) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.