HRB 42243:Gesellschaft für Systemberatung in der Informationstechnologie mbH, Mainz, Heuerstraße 60, 55129 Mainz.Änderung der Geschäftsanschrift: Elisabeth-Langgässer-Straße 4, 55129 Mainz.
Gesellschaft für Systemberatung in der Informationstechnologie mbH, Mainz, Curt-Goetz-Straße 87, 55127 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Heuerstraße 60, 55129 Mainz.
Gesellschaft für Systemberatung in der Informationstechnologie mbH, Mainz, Curt-Goetz-Straße 87, 55127 Mainz.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.08.2009 wirksam geworden.
Gesellschaft für Systemberatung in der Informationstechnologie mbH, Mainz, Curt-Goetz-Straße 87, 55127 Mainz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Curt-Goetz-Straße 87, 55127 Mainz. Unternehmensberatung auf dem Gebiet der Informationstechnologie. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sänger, Tobias, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sänger, Tobias, Mainz, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Tobias Sänger Consulting e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40914) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.