Gesellschaft für Vermögensplanung Bernhard Treubel GmbH, Hardegsen, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Gesellschaft für Vermögensplanung Bernhard Treubel GmbH, Hardegsen, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen.Die Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 6 Satz ist wegen zurückgenommener Anmeldung gemäß § 142 Absatz 1 FGG von Amts wegen gelöscht.
Gesellschaft für Vermögensplanung Bernhard Treubel GmbH, Hardegsen, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen.Geändert, nun: Liquidator: Treubel, Kirsten, geb. Polakowsky, Hardegsen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaft für Vermögensplanung Bernhard Treubel GmbH, Hardegsen, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen.Geschäftsanschrift: Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidatior ist. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertritt der Liquidator die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Liquidator.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Treubel, Kirsten, geb. Polakowsky, Hardegsen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gesellschaft für Vermögensplanung Bernhard Treubel GmbH, Hardegsen (Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 im Wege des Formwechsels in die Vermögensplanung Bernhard Treubel OHG mit Sitz in Hardegsen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.