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Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH, Lübeck (HRB 2877 HL) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Beckergrube 38 - 52
23552 Lübeck
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2877 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH aus Lübeck war im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 2877 HL verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH ihren Standort nicht geändert. Die Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 05.08.2011
Veränderung

Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH, Lübeck, Beckergrube 38-52, 23552 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Beckergrube 38-52, 23552 Lübeck, Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Possehl Umweltschutz GmbH (AG Lübeck, HRB 2525 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..