HRB 120851: Gesellschaft für personale und soziale Dienste (gps) mbH, München, Infanteriestraße 8, 80797 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Pogadl-Kamper, Lars, Griesingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 120851:Gesellschaft für personale und soziale Dienste (gps) mbH, München, Infanteriestraße 8, 80797 München.Bestellt: Geschäftsführer: Pogadl-Kamper, Lars, Griesingen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Engel-Köhler, Anna, Diplom-Sozialpädagogin (FH), Eibelstadt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Weingärtner, Josef, Kinding, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaft für personale und soziale Dienste (gps) mbH, München, Infanteriestraße 8, 80797 München. Der mit der bbw-Holding Personaldienstleistungen GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 148076) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.11.2008 ist durch Vertrag vom 04.12.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat zugestimmt.
Gesellschaft für personale und soziale Dienste (gps) mbH, München, Infanteriestraße 8, 80797 München.Geschäftsanschrift: Infanteriestraße 8, 80797 München. Die Gesellschaft hat am 19.11.2008 mit der bbw-Holding Personaldienstleistungen GmbH (vormals: bbw-Holding Zeitarbeit GmbH) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 148076) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.08.2009 zugestimmt.
Gesellschaft für personale und soziale Dienste (gps) mbH, München (Infanteriestr. 8, 80797 München). Die FAW Service GmbH mit dem Sitz in Ratzeburg (Amtsgericht Lübeck HRB 1550) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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