Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH, Potsdam(Stephensonstraße 4, 14482 Potsdam). Die Verschmelzung ist mit der am 11.08.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Chemnitz, HRB 20040) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH, Potsdam(Stephensonstraße 4, 14482 Potsdam). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia, Sitz: Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 20040) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH, Potsdam(Stephensonstraße 4, 14482 Potsdam). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2009 ist das Kapital um 169.400,- EUR auf 5.827.600,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).