Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2024 hat die
Satzung neu gefasst. |
a)
05.12.2024
Barth |
HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Innere Wiener Str. 11 a/I, 81667 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hofmann, Andreas, Grasbrunn, OT Neukeferloh, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kremer, Michael, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Innere Wiener Str. 11 a/I, 81667 München. Einzelprokura: Böhm, Alexander, Schwabmünchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Innere Wiener Str. 11 a/I, 81667 München. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Gegenstand der Gesellschaft besteht aus folgenden Geschäftsbereichen. Das Tätigwerden der Gesellschaft in den drei Geschäftsbereichen bestimmt sich nach den §§ 4a, 4b und 4c. (1) Unter den Voraussetzungen des § 4a beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 1 "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft" an der Organisation und den Kosten 1. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen und 2. der erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten. (2) Unter den Voraussetzungen des § 4b beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 2 "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmülldeponien" an der Organisation und den notwendigen Kosten von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinn des Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG. Dies sind Kosten 1. der historischen Erkundung bei altlastverdächtigen Flächen, 2. der orientierenden Untersuchung im Sinne von § 2 Nr. 3 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, 3. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen 4. von Sanierungsuntersuchungen im Sinn von § 13 BBodSchG 5. Sanierungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG und 6. Erforderlichen Vorkehrungen im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. (3) Unter den Voraussetzungen des § 4c gewährt die Gesellschaft im Geschäftsbereich 3 Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG. (4) Die Gesellschaft kann mit einer Zustimmungsmehrheit von mindestens 80 Prozent der Geschäftsanteile in der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben und Förderprogramme mit Bezug zu Altlasten und Deponien übernehmen, wenn für diese ein eigener Rechnungskreis erstellt wird. (5) Unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 4 und der §§ 4a, 4b und 4c kann die Gesellschaft gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen (z. B. Beratung, Fortbildung, Projektsteuerung) anbieten.
HRB 89900: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Innere Wiener Str. 11 a/I, 81667 München. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung im Geschäftsbereich "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft" an Organisation und Kosten der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen und der erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten. Beteiligung im Geschäftsbereich "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmülldeponien" an Organisation und notwendigen Kosten von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinn des Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG. Dies sind Kosten der historischen Erkundung bei altlastverdächtigen Flächen, der orientierenden Untersuchung im Sinne von § 2 Nr. 3 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, Sanierungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG und erforderlichen Vorkehrungen im Sinn von § 40 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. Die Gesellschaft kann mit einer Zustimmungsmehrheit von mindestens 80 % der Geschäftsanteile in der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben und Förderprogramme mit Bezug zu Altlasten und Deponien übernehmen, wenn für diese ein eigener Rechnungskreis erstellt wird. Die Gesellschaft kann gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen (z.B. Beratung, Fortbildung, Projektsteuerung) anbieten.
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