HRB 7624: Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH, Burghaun, Mahlertshof 4, 36151 Burghaun. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vermögensbindung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft, im Sinne von §§ 52 ff. AO, ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreibung medizinischer Rehabilitationseinrichtungen, vor- und nachstationärer sowie ambulanter Rehabilitations- und Therapieangeboten sowie durch Beratung und Vermittlung zu Gesundheitsprävention-, Behandlungs- und Therapieleistungen.
HRB 7624: Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH, Burghaun, Mahlertshof 4, 36151 Burghaun. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2019 mit Nachtrag vom 11.10.2019. Geschäftsanschrift: Mahlertshof 4, 36151 Burghaun. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft, im Sinne von §§ 52 ff. AO, ist, Hilfen für Kinder und Jugendliche, Suchtgefährdete und für Abhängigkeitskranke sowie deren soziales Umfeld zu leisten. Zu diesem Zweck errichtet, unterhält und verwaltet die Gesellschaft Facheinrichtungen oder trifft andere geeignete Maßnahmen, um den Suchtgefährdeten und Suchtkranken zu helfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Severing, Hartmut, Burghaun, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Guttempler-Hilfswerk e.V. mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 6917). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VR 6917: Guttempler-Hilfswerk e.V., Hamburg (Mahlertshof 4, 36151 Burghaun/Kreis Fulda). Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2019 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH mit dem Sitz in Burghaun (Amtsgericht Fulda - neu - HRB ) beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.