Gesellschaft zur Förderung des Carl-Duisberg-Gymnasiums e.V., Wuppertal (Im Hölken 16a, 42279 Wuppertal). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.11.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.11.2012 mit dem Verein der Freunde und Förderer des Carl-Duisburg-Gymnasiums in Wuppertal-Barmen mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, VR 2003) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42279 Wuppertal
Hofaue 37, 42103 Wuppertal
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: eV