HRB 100511: Gesellschaft zur Förderung des Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH, Karlsruhe, Alte Karlsruher Straße 8, 76227 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Vohrer, Thomas, Aalen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100511: Gesellschaft zur Förderung des Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH, Karlsruhe, Alte Karlsruher Straße 8, 76227 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Heiland, Thomas, Dornburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Paulus, Hans-Georg, Usingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100511: Gesellschaft zur Förderung des Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH, Karlsruhe, Alte Karlsruher Straße 8, 76227 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Fey, Sabine, geb. Mahner, Colmar / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100511: Gesellschaft zur Förderung Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH, Karlsruhe, Alte Karlsruher Straße 8, 76227 Karlsruhe. Firma von Amts wegen berichtigt in: Gesellschaft zur Förderung des Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH.
HRB 100511: Gesellschaft zur Förderung des badischen Gartenbaues mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Alte Karlsruher Straße 8, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Gesellschaft zur Förderung Gartenbaues in Baden-Württemberg-Hessen mbH. Gegenstand geändert; nun: ist die Förderung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen und Leistungen insbesondere durch die Veranstaltung von Ausstellungen, Pflanzen- und Bedarfsartikelbörsen, Pflanzenmärkten, gemeinsamer Einkauf und Warenvermittlung, kulturtechnische und betriebswirtschaftliche Beratung für den Gartenbau, ausgenommen Steuer- oder Rechtsberatung, Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen sowie die Vermittlung von Werbemaßnahmen für den Gartenbau in den Medien. Bestellt als Geschäftsführer: Fey, Sabine, geb. Mahner, Colmar / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Paulus, Hans-Georg, Usingen, * ‒.‒.‒‒; Vohrer, Thomas, Aalen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gesellschaft zur Förderung des Gartenbaues in Württemberg mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 6888) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fördergesellschaft des hessischen Gartenbaues mbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28642) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hortus GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110077) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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