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Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH, Hamburg (HRB 68762)

Firmendaten

Anschrift
Tangstedter Landstr. 400
22417 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gbdk-gmbh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 68762
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
passive Netzwerke Zutrittskontrolle Service Schwachstromtechnik Parkhäuser Parkhaus Parken Parkabfertigungsanlagen Netzwerktechnik Multimedia Krankenhaus Multimedia Lichtrufanlagen Kameratechnik GBDK Norderstedt GBDK EMA Cat-Messungen Betreibermodell Krankenhaus BMA
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 68762 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH ihren Standort nicht geändert. Die Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.04.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 26.02.2007
Veränderung

Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH, Hamburg (Tangstedter Landstr. 400 Haus, 22417 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der asp autorisierter Service Partner GmbH (künftig: Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 75280) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gestattungs- und Betreibergesellschaft für Dienstleistung und Kommunikationstechnik mbH (vormals: asp autorisierter Service Partner GmbH) am 24.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.