26 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Osypka, Michael Maria, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Schips, Melanie, Rosdorf, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert bei:
Krechel, Helmut, Eltville am Rhein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.11.2024
Dittberner
b)
Fall 26 |
25 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Frey, Patrick Christian, Gladbeck,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schad, Stefan, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.10.2023
Nagel
b)
Fall 25 |
24 |
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Prokura erloschen:
Pogadl, Juliane, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Gutendorf, Michael, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.04.2023
Hecht
b)
Fall 24 |
23 |
c)
Die einzige Gesellschafterin der
Gesellschaft ist die Kliniken des Main-
Taunus-Kreises GmbH. Die Gesellschaft ist
aufgrund dieser Gesellschafterstruktur ein
öffentliches Unternehmen und als
Tochtergesellschaft der Kliniken des Main-
Taunus-Kreises GmbH Mitglied des
Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.
Dieser Zweck wird durch den Betrieb von
Krankenpflegeschulen und die Fort- und
Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften
verwirklicht.
Der Satzungszweck wird auch verwirklicht
durch planmäßiges Zusammenwirken mit
der gemeinnützigen Kliniken Frankfurt-
Main-Taunus GmbH oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der Kliniken Frankfurt-Main-
Taunus GmbH oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
unmittelbar und mittelbar verbundenen
Körperschaften, die ebenfalls die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen, indem an diese
für deren steuerbegünstigte Zwecke
betriebsnotwendige Dienstleistungen
erbracht, Waren beschafft und/oder
Gegenstände zur Nutzung überlassen bzw.
von diesen Körperschaften für die
Gesellschaft betriebsnotwendige Dienst-
leistungen und Waren bezogen bzw.
Gegenstände genutzt werden.
Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch
verwirklichen, indem sie anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
insbesondere zur Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, sowie der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe Mittel
nach Maßgabe des § 58 Nr. 1
Abgabenordnung beschafft und weiterleitet.
Dies kann insbesondere durch die
Weitergabe von Erträgen aus
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben,
Vermögensverwaltung und Spenden sowie
durch die Vergabe von zinsgünstigen und
zinslosen Darlehen erfolgen. Die
Darlehensvergabe erfolgt hierbei
ausschließlich an Mutter-, Tochter oder
Schwesterunternehmen im Sinne des § 2
Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
KWG. Eine wirtschaftliche Betätigung im
Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar dem Zweck und Gegenstand
des Unternehmens dienen. Die
Gesellschaft ist insbesondere berechtigt,
allein oder zusammen mit anderen
Gesellschaften, Betriebsstätten,
Zweigniederlassungen oder
Tochtergesellschaften zu errichten,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu
erwerben oder zu pachten oder sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit
dies dem Zweck und Gegenstand des
Unternehmens dient und dem Gesetz oder
den Regelungen dieses
Gesellschaftsvertrages nicht zuwider läuft.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
Unternehmensverträge im Sinne der §§
291, 292 Aktiengesetz (AktG)
abzuschließen.
Jedes Organ der Gesellschaft, jedes
Mitglied eines Gesellschaftsorgans, jeder
Gesellschafter ist verpflichtet, sich bei den
Entscheidungen, die die Gesellschaft und /
oder den Klinikverbund Frankfurt-Main-
Taunus betreffen, stets am Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft sowie an den
Aufgaben des Klinikverbundes Frankfurt-
Main-Taunus zu orientieren. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck und
Gegenstand) sowie 13 (Schlussbestimmungen) beschlossen. |
a)
16.12.2022
Nagel
b)
Fall 23 |
22 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Hangx, Godfried Jan Simon, Mainz-Kostheim,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.10.2022
Nagel
b)
Fall 22 |