Gesundheitsholding Schwäbisch Hall gemeinnützige GmbH, Schwäbisch Hall, Am Mutterhaus 1, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 571831) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74523 Schwäbisch Hall
Am Mutterhaus 1, 74523 Schwäbisch Hall
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Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH