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Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa), Scheßlitz (GnR 282)

Firmendaten

Anschrift
Brandäcker 4
96110 Scheßlitz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 09542/774654
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gesundheitsnetz-jura.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 282
Amtsgericht: Bamberg
Rechtsform: eG
Keywords
Ärztliche Notfallbehandlung Ärztliche Notdienste Wochenendienst Suche Schesslitz Oberfranken Notfallpraxis Notarzt Kontakt Juraklinik Bereitschaftsarzt Bamberg Arztbereitschaftsdienst
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa) aus Scheßlitz ist im Handelsregister Bamberg unter der Nummer GnR 282 verzeichnet. Nach der Gründung am 20.05.2010 hat die Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder durch Kooperation. Gegenstand der Genossenschaft ist: 1. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere in der Form der stetigen Verbesserung der Patientenversorgung unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, um diese in Zukunft auch außerhalb der GKV zu gewährleisten. 2. Möglichkeit der Gründung eines genossenschaftseigenen Medizinischen Versorgungszentrums sowie Hilfe bei Praxisgründung, -erwerb, -kooperation und veräußerung. 3. Generierung von Gesundheitsdienstleistungen für Netzpatienten. 4. Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems mit entsprechenden Qualitätszirkeln bei allen Mitgliedern. 5. Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation der Mitglieder durch Schaffung von gemeinsam nutzbaren Strukturen, insbesondere der Schaffung einer elektronischen Vernetzung. 6. Koordination verschiedener Versorgungsebenen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Schnittstelle ambulant-stationär. 7. Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer ärztlichen Praxis oder die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern, auch die Verhandlungsführung für die Mitglieder mit Krankenkassen, Körperschaften, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Trägern im Gesundheitswesen, 8. Möglichkeit der Rechnungserstellung und Abwicklung von Verträgen für die Mitglieder mit Patienten und Kostenträgern, einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 9. Die Genossenschaft kann mit anderen Gesellschaften oder Personen kooperieren, Unterorganisationen und Filialen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Gesellschaften (Genossenschaften und Unternehmen) beteiligen und sich unter evtl. zu gründenden Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. Dies kann lediglich im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen erfolgen. 10. Die Genossenschaft hat ihren Geschäftsbetrieb soweit auf Gewinnerzielung auszurichten, als dies zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Unternehmens im Wettbewerb erforderlich ist. Eine genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ist bei Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb, nach Abzug der gesetzlichen Rücklage (§ 38), möglich.' Die Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa) weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.09.2024)

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Registermeldungen 4

Calendar 06.11.2018
Veränderung

GnR 282: Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa), Scheßlitz, Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz. Bestellt: Vorstand: Dr. Baumüller, Gerhard, Schlüsselfeld, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 18.08.2018
Veränderung

GnR 282: Gesundheitsnetz Jura eG, Scheßlitz, Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz. Die Generalversammlung vom 16.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder durch Kooperation. Gegenstand der Genossenschaft ist: 1. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere in der Form der stetigen Verbesserung der Patientenversorgung unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, um diese in Zukunft auch außerhalb der GKV zu gewährleisten. 2. Möglichkeit der Gründung eines genossenschaftseigenen Medizinischen Versorgungszentrums sowie Hilfe bei Praxisgründung, -erwerb, -kooperation und veräußerung. 3. Generierung von Gesundheitsdienstleistungen für Netzpatienten. 4. Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems mit entsprechenden Qualitätszirkeln bei allen Mitgliedern. 5. Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation der Mitglieder durch Schaffung von gemeinsam nutzbaren Strukturen, insbesondere der Schaffung einer elektronischen Vernetzung. 6. Koordination verschiedener Versorgungsebenen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Schnittstelle ambulant-stationär. 7. Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer ärztlichen Praxis oder die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern, auch die Verhandlungsführung für die Mitglieder mit Krankenkassen, Körperschaften, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Trägern im Gesundheitswesen, 8. Möglichkeit der Rechnungserstellung und Abwicklung von Verträgen für die Mitglieder mit Patienten und Kostenträgern, einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 9. Die Genossenschaft kann mit anderen Gesellschaften oder Personen kooperieren, Unterorganisationen und Filialen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Gesellschaften (Genossenschaften und Unternehmen) beteiligen und sich unter evtl. zu gründenden Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. Dies kann lediglich im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen erfolgen. 10. Die Genossenschaft hat ihren Geschäftsbetrieb soweit auf Gewinnerzielung auszurichten, als dies zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Unternehmens im Wettbewerb erforderlich ist. Eine genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ist bei Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb, nach Abzug der gesetzlichen Rücklage (§ 38), möglich. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Schöler, Manfred, Memmelsdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Ärztegenossenschaft Steigerwald e.G. mit dem Sitz in Burgebrach (Amtsgericht Bamberg GnR 280) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2018 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 16.05.2018 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 09.05.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.04.2013
Veränderung

Gesundheitsnetz Jura eG, Scheßlitz, Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz. Die Generalversammlung vom 05.12.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben).

Calendar 15.07.2010
Neueintragung

Gesundheitsnetz Jura eG, Scheßlitz, Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz.Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 20.5.2010. Geschäftsanschrift: Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder durch Kooperation. Gegenstand der Genossenschaft ist: (1) Die Sicherung des Überlebens mittelständisch geprägter, insbesondere freiberuflich ambulant ärztlicher und lokaler stationärer Versorgungsstrukturen. (2) die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Einzugsbereich der Genossenschaft im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, auch außerhalb der GKV. Möglichkeit der Gründung eines genossenschaftseigenen Medizinischen Versorgungszentrums sowie Hilfe bei Praxisgründung, -erwerb, -kooperation und veräußerung. (3) Generierung von Gesundheitsdienstleistungen für Netzpatienten. (4) Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems mit entsprechenden Qualitätszirkeln bei allen Mitgliedern. (5) Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation der Mitglieder durch Schaffung von gemeinsam nutzbaren Strukturen, insbesondere der Schaffung einer elektronischen Vernetzung. (6) Koordination verschiedener Versorgungsebenen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Schnittstelle ambulant-stationär. (7) Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer ärztlichen Praxis oder die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern, auch die Verhandlungsführung für die Mitglieder mit Krankenkassen, Körperschaften, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Trägern im Gesundheitswesen, (8) Möglichkeit der Rechnungserstellung und Abwicklung von Verträgen für die Mitglieder mit Patienten und Kostenträgern, einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (9) Die Genossenschaft kann mit anderen Gesellschaften oder Personen kooperieren, Unterorganisationen und Filialen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Gesellschaften (Genossenschaften und Unternehmen) beteiligen und sich unter evtl. zu gründenden Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. (10) Die Genossenschaft hat ihren Geschäftsbetrieb soweit auf Gewinnerzielung auszurichten, als dies zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Unternehmens im Wettbewerb erforderlich ist. Eine genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ist bei Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb, nach Abzug der gesetzlichen Rücklage (§ 38), möglich. (11) Die Mitglieder der Genossenschaft sollten den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in der Region um den Sitz der Genossenschaft haben. Diese Region orientiert sich nicht an den kommunalen Verwaltungsgrenzen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt: Vorstand: Dr. Fugmann, Thomas, Memmelsdorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schöler, Manfred, Memmelsdorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Steinbach, Wolfgang, Scheßlitz, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

06.11.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gerhard Baumüller
Vorstandsmitglied

18.08.2018
Firmenname geändert

alt:
Gesundheitsnetz Jura eG

neu:
Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa)

Entscheideränderung

Austritt
Herr Manfred Schöler
Vorstandsmitglied

15.07.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Fugmann
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Manfred Schöler
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Steinbach
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 06.07.2010