Gesundheitspark Am Westring GmbH, Recklinghausen (Dorstener Str. 151 a, 45657 Recklinghausen). Die Verschmelzung wurde am 12.08.2005 in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers "Sternen-Apotheke im Knappschaftskrankenhaus e.K." in Recklinghausen (AG Recklinghausen HRA 2931) eingetragen.
Gesundheitspark Am Westring GmbH, Recklinghausen (Dorstener Str. 151 a, 45657 Recklinghausen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005 mit der Firma des Alleingesellschafters Kattinger, Ottmar, Oer-Erkenschwick, geb. ‒.‒.‒‒ "Sternen-Apotheke im Knappschaftskrankenhaus e.K."mit der Niederlassung in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen HRA 2931) verschmolzen Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.