Gesundheitszentrum Dr. Fischer GmbH, München (Theo-Prosel-Weg 13, 80797 München). Die Verschmelzung wurde am 21.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 90369).
Gesundheitszentrum Dr. Fischer GmbH, München (Theo-Prosel-Weg 13, 80797 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 und Beschluss der Inhaberin des übernehmenden Handelsgeschäfts vom 02.08.2007 mit der Fischers Zentrum für Gesundheit Sport Prävention e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 90369) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Fischer GmbH, München (Theo-Prosel-Weg 13, 80797 München). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) und die Streichung des § 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Gesundheitszentrum Dr. Fischer GmbH.