HRB 54717: Gesundheitszentrum medwerk GmbH, Hilden, Kleinhülsen 44, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 mit der Careguide Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 58438) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54717: Gesundheitszentrum medwerk GmbH, Hilden, Kleinhülsen 44, 40721 Hilden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Careguide Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 58438) beschlossen. 25.200,00 EUR.
HRB 54717: Gesundheitszentrum medwerk GmbH, Hilden, Kleinhülsen 44, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 mit der Careguide GmbH & Co. KG mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 19917) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54717: Gesundheitszentrum medwerk GmbH, Hilden, Kleinhülsen 44, 40721 Hilden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Careguide GmbH & Co. KG, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 19917) beschlossen. 25.100,00 EUR.
HRB 54717: Gesundheitszentrum medwerk GmbH, Hilden, Kleinhülsen 44, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der Gesundheitszentrum medwerk GmbH Sanitätshäuser mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64101) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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