Getränke Frings GmbH & Co. KG, Bornheim (Germanenstr. 26, 53332 Bornheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 mit der GM Getränkefachgroßhandel GmbH mit Sitz in mit Sitz in Alfter (Amtsgericht Bonn HRB 13061) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53332 Bornheim
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH & Co. KG