Getränke Hausmann GmbH, Ramstein-Miesenbach (Robert-Bosch-Straße 6, 66877 Ramstein-Miesenbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vendis Getränke GmbH & Co. KG am 23.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Getränke Hausmann GmbH, Ramstein-Miesenbach (Robert-Bosch-Straße 6, 66877 Ramstein-Miesenbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2008 mit der Vendis Getränke GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8699) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränke Hausmann GmbH, Ramstein-Miesenbach (Robert-Bosch-Straße 6, 66877 Ramstein-Miesenbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2008 mit der Getränkehandelsgesellschaft Hausmann mbH mit Sitz in Ramstein-Miesenbach (Amtsgericht Zweibrücken HRB 11809) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränke Hausmann GmbH, Ramstein-Miesenbach (Robert-Bosch-Str. 6, 66877 Ramstein-Miesenbach). Nicht mehr Geschäftsführer: Hausmann, Andreas, Ramstein-Miesenbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Frankfurter, Uwe, Homburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.