HRB 5685: Getränke Kiffe GmbH, Marl (Elbestr. 2 - 4, 45768 Marl). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Getränke Kiffe GmbH, Marl (Elbestr. 2 - 4, 45768 Marl). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Getränke Kiffe GmbH, Marl (Elbestr. 2 - 4, 45768 Marl). Von Amts wegen ergänzt Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Ziffer 1 Satz 3 (Beschlußfassung der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Getränke Kiffe GmbH, Marl (Elbestr. 2 - 4, 45768 Marl). Die Gesellschafterversammlung hat am 05.10.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es dann zur Glättung von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 sowie zum Zwecke der Verschmelzung um weitere EUR 4.000,00 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.21007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.10.2007 mit der Kiffe Faßbier Gastronomie GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5985) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.