HRB 100909: Getränke Peters & Rass GmbH, Norderney, Am Hafen 1, 26548 Norderney. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Aktiengesellschaft Reederei Norden-Frisia mit Sitz in Norderney (Amtsgericht Aurich, HRB 100651) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100909: Getränke Peters & Rass GmbH, Norderney, Im Gewerbegelände 6, 26548 Norderney. Neue Geschäftsanschrift: Am Hafen 1, 26548 Norderney. Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Michael, Norderney, * ‒.‒.‒‒; Rass, Björn, Norderney, * ‒.‒.‒‒; Rass, Bent, Norderney, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Harms, Rolf, Norderney, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 100909: Getränke Peters & Rass GmbH, Norderney, Im Gewerbegelände 6, 26548 Norderney. Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Edo, Kaufmann, Norderney.
Getränke Peters GmbH, Norderney, (Im Gewerbegelände 6, 26548 Norderney).Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die EURO-Umstellung und Erhöhung des Stammkapitals um 670,81 EUR auf 51.800,00 EUR beschlossen.
Getränke Peters GmbH, Norderney, (Im Gewerbegelände 6, 26548 Norderney).Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 22.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Getränke Rass GmbH (Amtsgericht Aurich, HRB 100643) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat weiterhin eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei wurden insbesondere die Änderungen des § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstands, § 5 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeine Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Getränke Peters & Rass GmbH. Der Betrieb eines Getränkegroß- und Einzelhandels. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Dazu gehören die An- und Verpachtung von Objekten, Vermietung von gastronomischen Gegenständen. Stammkapital: 74.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rass, Bent, Norderney, * ‒.‒.‒‒; Rass, Björn, Norderney, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2008 mit der Getränke Rass GmbH mit Sitz in Norderney (Amtsgericht Aurich, HRB 100643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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