HRA 3128: Getränke Union GmbH & Co. KG, Minden, Sollingweg 31, 32427 Minden. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 3128: Getränke Union GmbH & Co. KG, Minden, Sollingweg 31, 32427 Minden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Getränke Union GmbH & Co. KG, Minden, (Sollingweg 31, 32427 Minden).Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Getränke Union GmbH & Co. KG, Minden (Sollingweg 31, 32427 Minden). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Getränke Hoffmeister GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4512) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.