Getränke Welsch GmbH & Co. KG, Gersheim (Industriegebiet 19, 66453 Gersheim). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der GFGH Kooperations- und Handelsgesellschaft mbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 32019) wurde am 14.10.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Getränke Welsch GmbH & Co. KG, Gersheim (Industriegebiet 19, 66453 Gersheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2008 mit der GFGH Kooperations- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 32019) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.