Getränke Werhan GmbH, Kenn, (Gewerbegebiet, 54344 Kenn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vendis Getränke GmbH & Co. KG am 27.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Getränke Werhan GmbH, Kenn (Gewerbegebiet, 54344 Kenn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der Vendis Getränke GmbH & Co.KG mit Sitz in Neunkirchen-Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8699) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränke Werhan GmbH, Kenn (Gewerbegebiet "Kenn", 54344 Kenn). Mit der GFGH Kooperations- und Handelsgesellschaft mbH, Homburg-Saar (Amtsgericht Saarbrücken -HRB 32019-) als Obergesellschaft ist am 08.08.2007, notariell beurkundet am 18.12.2007, ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 zugestimmt.
Getränke Werhan GmbH, Bitburg (Gewerbegebiet "Kenn", 54344 Kenn). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kenn beschlossen. Kenn.