Getränke-Industrie Mäurers GmbH, Grefrath (Mülhausener Str. 6-8, 47929 Grefrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Coca-Cola Erfrischungsgetränke Aktiengesellschaft am 31.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Getränke-Industrie Mäurers GmbH, Grefrath (Mülhausener Str. 6-8, 47929 Grefrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2007 mit der Coca-Cola Erfrischungsgetränke Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 62845 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränke-Industrie Mäurers GmbH, Grefrath (Mülhausener Str. 6-8, 47929 Grefrath). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2006. Gegenstand: Sind Logistikleistungen und der Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen und abberufen werden. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann die Gesellschafterversammlung beschließen, daß die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten wird. Auch in diesem Fall kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht der Einzelvertretung verliehen werden. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit einen Katalog von zustimmungsbedürftiger Geschäfte und Rechtshandlungen verabschieden, ändern, erweitern oder einschränken. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens, Mehrfachvertretung) befreit, soweit die Gesellschafterversammlung nicht etwas anderes beschließt. Geschäftsführer: Mäurers, Klaus, Grefrath, * ‒.‒.‒‒; Mäurers-Ellerwald, Barbara, Grefrath, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Meurer, Jochen, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒; Mäurers, Rudolf, Grefrath, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Formwechsel der Getränke-Industrie Mäurers KG mit Sitz in Grefrath (HRA 4717).