Getränke-Industrie Mäurers KG, Grefrath (Mülhausener Str. 6 - 8, 47929 Grefrath). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld HRB 11298) am 27.11.2006 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Getränke-Industrie Mäurers KG, Grefrath (Mülhausener Str. 6 - 8, 47929 Grefrath). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 im Wege des Formwechsels in die Getränke-Industrie Mäurers GmbH mit Sitz in Grefrath (AG Krefeld 40 AR 474/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.