Getränke-Service Mäurers Verwaltungsgesellschaft mbH, Grefrath, Mülhausener Straße 6, 47929 Grefrath. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der Mäurers Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Grefrath (Amtsgericht Krefeld, HRA 5539) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränke-Service Mäurers Verwaltungsgesellschaft mbH, Grefrath (Mülhausener Str. 6, 47929 Grefrath). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2006. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Geschäftsführung und Vertretung bei der Getränke-Service Mäurers GmbH & Co. KG, Grefrath, die zum Gegenstand des Unternehmens Logistikleistungen und den Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken sowie alle damit in Verbindungen stehenden Geschäfte hat und die ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen und sämtliche Geschäfte betreiben kann, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen und abberufen werden. Jeder Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten wird. Auch in diesem Fall kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht der Einzelvertretung verliehen werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung) befreit, soweit die Gesellschafterversammlung nicht etwas anderen beschließt. Geschäftsführer: Mäurers, Klaus, Grefrath, * ‒.‒.‒‒; Mäurers-Ellerwald, Barbara, Grefrath, * ‒.‒.‒‒.