Getränkemärkte W. Schmitt GmbH, Recklinghausen (Sachsenstr. 101 a, 45665 Recklinghausen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Getränke Schmitt e.K. (Amtsgericht Recklinghausen HRA 4361) auftretenden Kaufmann Werner Hubert Schmitt übertragen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 25.06.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Recklinghausen
Rechtsform: GmbH