Getränkemann Mitte GmbH, Kamen (Südfeld 1 b, 59174 Kamen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MB Getränke Company GmbH am 05.10.2006 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Getränkemann Mitte GmbH, Kamen (Südfeld 1 b, 59174 Kamen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2006 mit der MB Getränke Company GmbH mit Sitz in Kamen (AG Hamm HR B 5181) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getränkemann Mitte GmbH, Kamen (Südfeld 1 b, 59174 Kamen). Nicht mehr Geschäftsführer: Böddinghaus, Michael, Hamm, * ‒.‒.‒‒; Peters, Michael, Willich, * ‒.‒.‒‒.
Getränkemann Mitte GmbH, Kamen (Südfeld 1 b, 59174 Kamen). Geschäftsführerin: Boeddinghaus, Andrea, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Penzel, Hans-Joachim, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Getränkemann Mitte GmbH, Kamen (Südfeld 1 b, 59174 Kamen). Mit der TGC TOP Getränke Company GmbH (AG Hamm, HR B 5181) als herrschendem Unternehmen ist am 11.11.2004 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2004 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhaltswird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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