HRA 83703: Getränkevertrieb Hey & Rott e.K., Darmstadt (Untere Mühlstraße 35, 64291 Darmstadt). Die Firma ist erloschen.
Getränkevertrieb Hey & Rott e.K., Darmstadt, (Untere Mühlstraße 35, 64291 Darmstadt).Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Herrmann, Bernd, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Getränkevertrieb Hey & Rott GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 3474) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 30.06.2008 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.