Getra-Getränke Marken GmbH, Netphen (Spannstiftstraße 45, 58119 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Getränke Müller GmbH & Co. KG am 28. November 2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Getra-Getränke Marken GmbH, Netphen (Unterm Wasser 14, 57250 Netphen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21. August 2006 mit der Getränke Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (AG Hagen, HR A 5171) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Getra-Getränke Marken GmbH, Netphen (Netphen). Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Ralf, Netphen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Karl, Netphen, * ‒.‒.‒‒. Neu bestellt als Geschäftsführer: Berk, Rüdiger, Hilchenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.