Getreide-Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Semmenstedt, (Krausenstraße 46-50, 30171 Hannover).Die Verschmelzung ist in den Registern der übernehmenden AGRAVIS RAIFFEISEN AG mit Sitz in Hannover und Münster (Westfalen) am 23.02.2009 (Amtsgericht Hannover HRB 53744) und am 04.03.2009 (Amtsgericht Münster HRB 9692) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Getreide-Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Semmenstedt, (Krausenstraße 46-50, 30171 Hannover).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.11.2008 mit der AGRAVIS Raiffeisen AG mit Sitz in Münster und Hannover (Amtsgericht Münster HRB 9692, Amtsgericht Hannover HRB 53744) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.