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Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (VR 5193)

Firmendaten

Anschrift
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06691/207-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.schwalmstadt.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 5193
Amtsgericht: Marburg
Rechtsform:
Keywords
Ziegenhain Treysa Schwalmstadt Schwalm-Eder Schwalm Rotkäppchenland Rotkäppchen Märchenstraße Hessen Brüder Grimm
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt aus Schwalmstadt ist im Handelsregister Marburg unter der Nummer VR 5193 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt ihren Standort nicht geändert. Die Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.09.2022)

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Registermeldungen 3

Calendar 01.12.2015
Veränderung

VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Handels- und Gewerbevereinigung Treysa mit Sitz in Schwalmstadt (Amtsgericht Marburg, VR 3907) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.12.2015
Veränderung

VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Gewerbe- und Verkehrsverein Ziegenhain mit Sitz in Schwalmstadt-Ziegenhain (Amtsgericht Marburg, VR 4081) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.02.2015
Neueintragung

VR 5193:Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt).

Historie 1

02.02.2015
Registervorgang

Neueintragung 02.02.2015