Gewerbe- und Umweltpark Wettenberg GmbH, Wettenberg, Sorguesplatz 1, 35435 Wettenberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 29.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.09.2013 ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, die Gemeinde Wettenberg, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 174, 175, 176 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
35435 Wettenberg
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Webseite: www.wettenberg.de
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Amtsgericht: Gießen
Rechtsform: GmbH