GnR 700056: Gewerbekultur Pforzheim eG, Pforzheim (Sonnenbergstr. 1, 75180 Pforzheim). Die Generalversammlung vom 18.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Mitgliedschaft als Künstler), § 9 ("Muskelhypothek" und Beitragsordnung), § 12 (Kündigung), § 18 (Geschäftsanteil, Pflichtbeteiligung, Geschäftsguthaben), § 44 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Bestellt als Vorstand: Grosse, Christof, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Weisenbacher, Christof Georg, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Wetzke, Stefanie, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Hötzer, Ute, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Meyer, Christiane, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Beyer, Britta, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒.
Gewerbekultur Pforzheim eG, Pforzheim (Sonnenbergstr. 1, 75180 Pforzheim). Genossenschaft. Satzung vom 17.07.2004 und 25.07.2011. Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und die Errichtung und Bewirtschaftung von Gewerberäumen, Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen; eine sichere und sozialverträgliche Versorgung der Mitglieder mit Arbeits- und Gewerberäumen sowie Wohnräumen zur Miete; Versorgung der Kunstschaffenden mit Arbeits- und Ausstellungsflächen; Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit dem "Kulturverein Kesselhaus"; die Einrichtung und der Betrieb eines Existenzgründerparks für innovative Unternehmen aus dem Bereich Handwerk und Dienstleistungen. Die Genossenschaft verwirklicht vorgenannte Unternehmensziele insbesondere durch Kauf, Instandsetzung und Verwaltung der ehemaligen Papierfabrikgebäude und dem dazugehörigen Gelände der Papierfabrik Weißenstein. Sie kann das Papierfabrikgelände und weitere Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, bewirtschaften und betreuen. Neben der Bereitstellung von Arbeitsräumen und Werkstätten gehört hierzu auch die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Solange ein Kauf des Gebäudes/Grundstücks nicht möglich ist, kann die Genossenschaft die vorgenannten Ziele auch durch Pacht/Miete des Areals und Weitervermietung oder durch den Kauf eines anderen geeigneten Objektes verwirklichen. Beteiligungen sind zulässig. Über sie entscheidet der Vorstand. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtrnitglieder ist grundsätzlich zugelassen. Näheres regelt eine Richtlinie, die der Vorstand und der Aufsichtsrat beschließt. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Hötzer, Ute, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Meyer, Christiane, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒.