GfA Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck (Josef-Kistler-Weg 22, 82140 Olching). Der Formwechsel wurde am 29.07.2005 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86369).
GfA Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck (Josef-Kistler-Weg 22, 82140 Olching). Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau" mit dem Sitz in Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.