HRB 20338: GfK Retail and Technology GmbH, Nürnberg, Sophie-Germain-Str. 3-5, 90443 Nürnberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 mit der GfK SE mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 25014) verschmolzen. Der von der Gesellschaft am 25.05.2005 mit der GfK Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 9398) infolge Umwandlung nun GfK SE mit dem Sitz in Nürnberg (AG Nürnberg, HRB 25014) als herrschender Gesellschaft geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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